Dr. Jochen Lohaus, LL.M.

STREITVERMEIDUNG, SCHLICHTUNG & MEDIATION

Ob Scheidungsvereinbarung, Erbauseinandersetzung oder notarielle Vermittlung nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz: Die Einschaltung des Notars hilft nicht nur, künftigen Streit zu vermeiden, sondern auch einen einmal entstandenen Streit wieder aus der Welt zu schaffen.  Wir Notare sind als Träger eines öffentlichen Amtes auf  dem gesamten Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Durch unsere betreuende und beratende Funktion helfen wir in vielfältiger Weise, Streit von vornherein zu vermeiden oder bereits entstandenen Streit im Wege einer einvernehmlichen Lösung beizulegen. Aber auch dort, wo keine Einigung möglich ist, können wir Notare aufgrund unserer unabhängigen und unparteiischen Stellung sowie unserer Fachkunde  als Schiedsrichter einen Streit entscheiden. Durch die Einschaltung eines Notars werden so langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vor Gericht vermieden.


Vorteile der notariellen Schlichtung

  • Schlichtung  ist mehr als ein Gerichtsverfahren: Die Beteiligten selbst bestimmen  das Ergebnis. Es gibt keine Gewinner oder Verlierer.
  • Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens unterbricht die Verjährung - das bedeutet Zeitgewinn für Verhandlungen.
  • Aus der Schlichtungsvereinbarung kann unmittelbar vollstreckt werden - wie aus einem Gerichtsurteil.
  • Einigungen  vor einer unabhängigen Stelle wie dem Notar sind in der Regel  schneller, unbürokratischer und billiger als ein Gerichtsurteil.
  • Durch  Landesrecht kann vorgeschrieben sein, dass man bei bestimmten   Streitigkeiten einen Einigungsversuch bei einem Notar oder einer anderen  Gütestelle versucht haben muss, bevor man Klage beim Amtsgericht  erheben kann. Von dieser Möglichkeit haben als erste Bayern und  Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht.


Bei Vertragsschlüssen kommen  Streitigkeiten unter den verschiedenen Beteiligten eines Vertrages oft  gar nicht erst auf, weil Notare als   professionelle Berater von vornherein beteiligt sind - bei der Beratung,   der Erstellung von Entwürfen, dem eigentlichen Vertragsschluss   (Beurkundung) und der Abwicklung (Vollzug). In  all diesen Phasen sind wir Notare, anders als der Rechtsanwalt, den  Interessen beider Parteien verpflichtet.

Aufgrund unserer  gesetzlichen Stellung als unabhängige und unparteiische Betreuer der  Beteiligten achten wir auf einen gerechten Interessensausgleich  aller Vertragsparteien. Die gesetzlichen Aufklärungs-, Prüfungs- und  Belehrungspflichten sowie die vorgeschriebenen Förmlichkeiten nach dem Beurkundungsgesetz tragen dazu bei, dass offene Fragen und Probleme schon vorab und im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss geklärt werden. Die notarielle Urkunde wird klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte  formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des  beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den Gang zum  Gericht.

Aber auch in  allen anderen Streitigkeiten kann jederzeit ein Schlichtungsverfahren,  eine sog. Mediation, durchgeführt werden. Der Notar hilft unparteiisch,  eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden. Sofern die  Beteiligten dies wünschen, formuliert er die Einigung in rechtlich eindeutiger Weise und kümmert sich um deren praktischen Vollzug. So ist der Erfolg der Schlichtung auch in rechtlicher und wirtschaftlicher  Hinsicht gesichert. Um dem schlichtenden Notar sowie den  Schlichtungsparteien einen Leitfaden für den förmlichen Ablauf eines  Schlichtungsverfahrens an die Hand zu geben, hat die Bundesnotarkammer  eine Güteordnung beschlossen.